| Absenzen im Krankheitsfall |
Im Krankheitsfall Ihrer Tochter
oder Ihres Sohnes bitten wir Sie, dies am Vorabend oder am Morgen
des betreffenden Tages - vor Schulbeginn - der Klassenlehrkraft
privat (siehe Adressliste unter Service)
oder aber in der Schule zu melden. So wissen wir, dass nichts
auf den doch relativ langen Schulwegen passiert ist.
Wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn wieder gesund ist, dann nimmt
sie / er ein Absenzenblatt, füllt es aus und gibt es der
Klassenlehrkraft ab. Das Absenzenblatt kann auf dieser Seite
heruntergeladen werden. |
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| Weitere Absenzen |
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Absenzen wie Termine beim Zahnarzt,
Arzt oder Optiker sind wenn möglich in die Freizeit zu
legen. Falls dies nicht möglich ist, kann die Absenz im
Voraus (mindestens einen Tag) bei der Klassenlehrkraft mittels
Absenzenblatt gemeldet werden. |
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Beerdigungen von Verwandten und
nahen Bekannten sind ebenfalls Gründe für eine entschuldigte
Absenz. Eine solche Absenz wird mittels Absenzenblatt der Klassenlehrkraft
im Voraus gemeldet. Bei Todesfällen in der Familie ist
es sinnvoll, die Klassenlehrkraft zu informieren. |
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Bei Teilnahme an Sport- und kulturellen
Anlässen von kantonaler oder nationaler Bedeutung kann
via Klassenlehrkraft zuhanden der Schulleitung ein Gesuch um
Beurlaubung gestellt werden. |
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| Absenzen "freie Halbtage" |
| Jede Schülerin und jeder
Schüler kann während eines Schuljahres maximal fünf
freie Halbtage nehmen. Der freie Halbtag muss bis spätestens
am Vorabend bei der Klassenlehrkraft durch die Eltern gemeldet
werden. Es bedarf keiner Angabe eines Grundes. |
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| Absenzen für die Berufswahl |
Jede Schülerin und jeder
Schüler kann pro Schuljahr sechs Tage als Schnuppertage
für die Berufswahl einsetzen. Die Schülerin / der
Schüler füllt dazu das Formular "Dispensation
für Schnupperlehren" aus und reicht dies rechtzeitig
(mindestens eine Woche im Voraus) via Klassenlehrkraft zuhanden
der Schulleitung ein.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler mehr als sechs
Schnuppertage pro Schuljahr benötigt, dann müssen
die überzähligen Tage mit dem gleichen Formular
als Gesuch via Klassenlehrkraft an die Schulleitung beantragt
werden, diese entscheidet über die zusätzlich nötigen
Tage. |
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andere Absenzen |
| Absenzen, die nicht in eine der
obigen Kategorien gehören, bedüfen der genauen Abklärung.
Die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung kann Auskunft geben,
ob die geplante Absenz im Einklang mit dem Volksschulgesetz
ist oder nicht. Wenn Einklang besteht, dann kann mittels Gesuch
(via Klassenlehrkraft zu Handen der Schulleitung einreichen)
die Absenz beantragt werden. Falls das Gesuch trotzdem nicht
bewilligt wird und der Schüler oder die Schülerin
der Schule fern bleibt erfolgt eine Anzeige. Gesuche müssen
vier Wochen im Voraus eingereicht werden. |
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| Formular zum Herunterladen |
| Absenzenblatt |
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| Dispensation für Schnupperlehren |
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Sie benötigen zur Ansicht der Formulare die Software
"Adobe Reader", einen Link zum Download finden
Sie unter Service.
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